

Was die Liberalisierung des Strommarktes für Privathaushalte und Kleinunternehmen bedeutet
Privathaushalte und Unternehmen mit einem jährlichen Strombezug unter 100'000 kWh verbleiben weiterhin in der so genannten "Grundversorgung". Die Stromtarife in der Grundvesorgung sind reguliert.
Es ist vom Gesetzgeber vorgesehen, dass nach einer Übergangszeit von fünf Jahren alle Kunden wählen können, ob sie ihren Stromlieferanten behalten oder den Strom von einem anderen Lieferanten beziehen möchten.
Die WWZ-Strompreise sind aufgeteilt auf das Versorgungsgebiet in der
Region Zug: Preise der WWZ Netze AG ab 1.1.2011
und das Versorgungsgebiet
Hochdorf: Preise der WWZ Hochdorf AG ab 1.1.2011